Entsprechend § 21 (1) der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung-TrinkwV 2001) vom 21.05.2001 (BGBl. I S. 959) hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage den Verbraucher über die verwendeten Aufbereitungsstoffe zu informieren.
Für die Abnehmer in den Versorgungsbereichen Niesky und Rietschen gelten derzeit:
Anlage | Zusatzstoff | Desinfektion |
Wasserwerk Niesky | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
Wasserwerk Rietschen | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
Wasserwerk Trebus | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
Die Bedarfschlorung erfolgt nur im Ausnahmefall und zeitlich begrenzt bei festgestellten bakteriologischen Beanstandungen.
Auskünfte zur Trinkwasserbehandlung, zu Messergebnissen oder Analysen erhalten Sie im Bereich Trinkwasser der SWN GmbH auf der Jahnstraße oder telefonisch unter Tel.: 03588 2532-71.