Was muss ich bei einem Wohnungswechsel tun?

Sofern die beim Auszug protokollierten Zählerstände nicht durch Ihren Vermieter / Verwalter bei der SWN GmbH gemeldet werden, sind Sie verpflichtet, sich bei uns schriftlich ab- oder anzumelden.

Verfahren Sie dabei wie folgt: Zählerstände für die Medien, welche unser Unternehmen abrechnet, werden bei Übergabe der Wohnung gemeinsam mit Mieter und Vermieter abgelesen.

Fertigen Sie ein formloses Protokoll an und vermerken Sie darauf:

  • Ihren Namen, die Wohnungsanschrift und Ihre neue Adresse, unter der Sie erreichbar sind
  • das Datum der Wohnungsabgabe oder -übernahme
  • Unterschrift von Vermieter und Mieter
  • danach in der SWN GmbH einreichen

Formulare für den Kundenwechsel erhalten Sie auch in unserer Geschäftsstelle.
Sie können die An- bzw. Abmeldung auch gleich hier tätigen, wenn Sie das Übernahmeprotokoll bzw. den Mietvertrag mitbringen.