Grundversorgung Elektrizität

Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG (2021)

Unser Unternehmen hat in seiner Funktion als Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes in Niesky gemäß § 36 Absatz 2 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 die Feststellung des Grundversorgers zum 1. Juli 2021 vorgenommen.  Als Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre wurde das Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Niesky GmbH, Hausmannstraße 10, 02906 Niesky festgestellt, da dieses die meisten Haushaltskunden in unserem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität beliefert.

Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG (2018)

Unser Unternehmen hat in seiner Funktion als Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes in Niesky gemäß § 36 Absatz 2 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 die Feststellung des Grundversorgers zum 1. Juli 2018 vorgenommen.  Als Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre wurde das Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Niesky GmbH, Hausmannstraße 10, 02906 Niesky festgestellt, da dieses die meisten Haushaltskunden in unserem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität beliefert.