Information über die befristete Zulassung einer Abweichung vom Grenzwert für den Parameter Nickel


Nach § 5 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Im Versorgungsbereich des Wasserwerkes Niesky traten in den zurückliegenden Monaten immer wieder leichte Abweichungen beim zulässigen Nickelgrenzwert (0,02 mg/l) auf.

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Allgemeinbevölkerung sowie für Säuglinge und Kleinkinder ist nicht zu erwarten.

Es besteht die Notwendigkeit, eine Technologieumstellung bei der Rohwassergewinnung vorzunehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen bereits verschiedene technische Maßnahmen, um den Grenzwert für Nickel sicher einzuhalten.

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir Sie hier kurzfristig informieren.

Nach § 66 TrinkwV kann das Gesundheitsamt nach der Prüfung, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Grenzwertüberschreitung für den Menschen zu besorgen ist, eine Abweichung vom Grenzwert nach TrinkwV für eine festgelegte Zeit bewilligen.

Für das Wasserversorgungsgebiet Niesky wird die zeitweise Nichteinhaltung des Grenzwertes für den Parameter Nickel, für die Dauer der Technologieumstellung, bis zu einem Wert von 0,04 mg/l bis zum 16.11.2026 zugelassen.

 

Aktuelle Trinkwasseranalysen

Parameter

Einheit

Grenzwert (GW)

nach TrinkwV

WW Niesky1.

Messwert

28.04.2025

WW Rietschen

Messwert

16.04.2025

WW Trebus2.

Messwert

23.07.2025

 

Mikrobiologische Parameter 3.

Escherichia
coli (E. coli)
Anzahl/
100 ml
0,0
0,0 0,0 0,0
Enterokokken Anzahl/
100 ml
0,0
0,0 0,0 0,0
 

Chemische Parameter 4.

Nitrit mg/l
0,5
< 0,01 < 0,01 < 0,01
Nitrat mg/l 
50
14

1

2,3
Cyanid mg/l
0,05 
< 0,005 < 0,005 < 0,005
Antimon mg/l
0,01
< 0,0004 < 0,00004 < 0,00004
Arsen mg/l 
0,01
< 0,0005 < 0,0005 < 0,0005
Blei mg/l 
0,01
< 0,0005 < 0,0005 0,000721
Bor mg/l 
0,033 0,048 < 0,006
Cadmium mg/l 
0,003
0,00062 < 0,00003 0,000125
Chrom mg/l 
0,025
0,00019 < 0,002 < 0,002
Fluorid mg/l 
1,5 
< 0,03 0,46 < 0,03
Kupfer mg/l 
2
< 0,004 0,010 0,007
Nickel mg/l 
0,02
0,018 < 0,002 0,006
Quecksilber mg/l 
0,001 
< 0,0001 < 0,0001 < 0,0001
Selen mg/l 
0,01
0,000545 < 0,00005 0,000332
Uran mg/l 
0,01
< 0,001 < 0,001 0,000066
 

Indikatorparameter

Coliforme Keime Anzahl/
100 ml
0,0
0  0  0
Ammonium mg/l
0,5
< 0,05  < 0,05 < 0,05
Natrium mg/l
200
21,6 13,4 9,86
Chlorid mg/l
250
43 4,2 21
Sulfat mg/l
250
97 4 44
Ges. Eisen mg/l
0,2
< 0,01 < 0,01 < 0,01
Mangan mg/l
0,05
< 0,005 < 0,005 < 0,005
Aluminium mg/l
0,2
< 0,008 < 0,005 < 0,005
Geruch, qualitativ     ohne ohne ohne
Geschmack, qualitativ     ohne ohne ohne
Elektrische Leitfähigkeit (25°C) vor Ort µS/cm
2.790
451 297 345
pH-Wert  
6,5 - 9,5
8,1 7,9 7,8
 
Gesamthärte °dH   8,72 6,99 8,23
Kalium mg/l
kein GW
6,72 3,11 2,54
Calcium mg/l
kein GW
49,7 36,2 53,2
Magnesium mg/l
kein GW
7,67 8,35 3,38

 

  1. Durch das Wasserwerk Niesky werden folgende Orte versorgt:
    Niesky, Ödernitz, See, Petershain, Horscha, Horka, Kodersdorf, Särichen, Mückenhain, Torga, Wiesa, Groß Radisch, Gebelzig, Sproitz, Kollm, Ober Prauske, Dauban, Weigersdorf, Groß Saubernitz, Steinölsa
  2. Durch das Wasserwerk Trebus werden folgende Orte versorgt:
    Trebus, Stannewisch, Kosel, Hähnichen, Quolsdorf, Spree
  3. § 6 Abs. 1 TrinkwV:
    Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
  4. § 7 Abs. 1 TrinkwV:
    Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

 

Trinkwasseranalysen TWZV "Neiße-Schöps"