Häufige Fragen
- AsoW = Anteil sonstiger objektbezogener Wärmeverbrauch
- Das ist der Wärmeverbrauch von Trockenräumen und Fluren sowie Gebäudeverluste
(Für Abnahmestellen, die mit Fernwärme beliefert werden.) - Der Wärmeverbrauch wird aus den Einzelmessungen
- Gesamtwärmeverbrauch des Blockes
- abzüglich der Summe: Mieterwärmeverbrauch für Raumheizung
- abzüglich der Summe: Wärmeverbrauch zur Warmwasserbereitung
jährlich ermittelt und dem Kunden mit der Jahresrechnung in Rechnung gestellt.
Was muss ich bei einem Wohnungswechsel tun?
Sofern die beim Auszug protokollierten Zählerstände nicht durch Ihren Vermieter / Verwalter bei der SWN GmbH gemeldet werden, sind Sie verpflichtet, sich bei uns schriftlich ab- oder anzumelden.
Verfahren Sie dabei wie folgt: Zählerstände für die Medien, welche unser Unternehmen abrechnet, werden bei Übergabe der Wohnung gemeinsam mit Mieter und Vermieter abgelesen.
Fertigen Sie ein formloses Protokoll an und vermerken Sie darauf:
- Ihren Namen, die Wohnungsanschrift und Ihre neue Adresse, unter der Sie erreichbar sind
- das Datum der Wohnungsabgabe oder -übernahme
- Unterschrift von Vermieter und Mieter
- danach in der SWN GmbH einreichen
Formulare für den Kundenwechsel erhalten Sie auch in unserer Geschäftsstelle.
Sie können die An- bzw. Abmeldung auch gleich hier tätigen, wenn Sie das Übernahmeprotokoll bzw. den Mietvertrag mitbringen.
Muss der Vermieter auf dem Übergabeprotokoll für die Wohnung unterschreiben?
Ja, das Übergabeprotokoll ist nur mit Unterschrift des Vermieters / Verwalters glaubwürdig / gültig.
Anstelle der Unterschrift ist auch der Mietvertrag, wenn dieser von beiden Parteien unterzeichnet und mit Angabe der Zählerstände mit Wohnungsübergabe versehen ist, zulässig.
Das Wasser, welches bis zur Hauptuhr (Wasserzähler) anliegt bzw. davor wegläuft, betrifft die SWN GmbH. Nach der Hauptuhr weglaufendes Wasser muss vom Eigentümer bezahlt werden.
Alle Hauptzähler für die Medien Trinkwasser, Strom, Fernwärme werden durch unser Unternehmen gepflegt, überprüft und nach Eichfristzeit-Kontrollen gewechselt.
Unterzähler für diese Medien unterliegen nicht der Betreuung / dem Service der SWN GmbH und sind vom Eigentümer instand zu halten.
Auch wenn kein Verbrauch von Strom, Trinkwasser, Abwasser, oder Fernwärme bei Leerstand der Wohnung anfällt, muss der Kunde die Grundpreise, Grundgebühren und Messpreise für den entsprechenden Abrechnungszeitraum bezahlen.
Für jede weitere Wohneinheit (Wohnung), die sich im Haus befindet, wird dem Vermieter ein zusätzlicher Grundpreis in Höhe von 30,68 Euro / Jahr (zuzügl. 7% MwSt.) vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt.
In der Geschäftsstelle der Stadtwerke Niesky GmbH liegen Anträge auf Schmutzwasserabzug vor. Das Formular "Antrag auf Abzugsmenge" können Sie auch unter Downloads herunterladen. Sind die darin aufgeführten Bedingungen erfüllt, erhält der Kunde eine Gutschrift.
Laut Schmutzwassergebührensatzung § 7 Absatz 6 ist der Antrag auf Absetzung von nicht eingeleiteten Wassermengen jährlich neu bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen.
Tragen Sie bitte die Zählernummern und Zählerstände auf einer Karte ein und übergeben Sie diese persönlich oder per Post an die Geschäftsstelle der SWN GmbH.
Ebenso ist eine Zählerstandsmeldung per Internet möglich.
Wie verhalte ich mich, wenn meine Rechnung nicht stimmt?
Die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung unseres Unternehmens helfen Ihnen gern persönlich zu den Sprechzeiten unseres Unternehmens
Mo-Mi 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
bei der Klärung von Unstimmigkeiten.
Telefonisch erreichen Sie uns unter den Rufnummern 03588 2532-20 / -25 / -26.
Natürlich ist auch eine schriftliche Information möglich.
Die Abschlagshöhe wird zu Beginn Ihres Vertrages von den Stadtwerken festgelegt, insofern Sie keinen Wunschbetrag angegeben haben. Mit jeder Jahresrechnung wird vom Abrechnungsprogramm Ihr Abschlag gemäß des abgerechneten Verbrauches neu ermittelt. Bereits feststehende Preisänderungen werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Abschlag prüfen oder ändern zu lassen.
Aufgrund der neu gefassten Schmutzwassergebührensatzung erfolgt die Schmutzwasserabrechnung ab sofort auf getrennten Rechnungsformularen.
Gleiches gilt auch für Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
Ja, das wird ab sofort auf diese Weise gehandhabt.
Die nächste Ablesung für alle Kunden ohne Fernwärmeanschluss erfolgt im Dezember des laufenden Kalenderjahres. Haushalte mit Fernwärmeanschluss und Objekte mit Netzeinspeisung werden im Januar des darauffolgenden Jahres abgelesen.
Im Laufe des Monats Januar erhalten alle Abnehmer ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Für die Tage von der Ablesung bis zum 31. Dezember wird vom Abrechnungsprogramm eine Hoch- bzw. Rückrechnung vorgenommen. Für die Monate Februar bis Dezember werden dann wieder monatliche Abschläge erhoben.