Energy Sharing ist gestartet – die Umsetzung steht noch am Anfang
Energy Sharing ist offiziell gestartet: Das neue Gesetz schafft die Grundlage für das gemeinschaftliche Teilen von lokal erzeugtem Strom. Bis entsprechende Angebote flächendeckend verfügbar sind, wird jedoch noch einige Zeit vergehen.
Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland offiziell gesetzlich erlaubt. Mit dem neu eingeführten § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können Betreiber von Photovoltaik- und Windenergieanlagen ihren selbst erzeugten Strom künftig direkt mit Nachbarn und anderen Teilnehmern innerhalb desselben Netzgebiets teilen. Damit wurde ein wichtiger Schritt für die lokale Energiewende und die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energieversorgung geschaffen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für die Teilnahme an einer Energy-Sharing-Gemeinschaft müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden:
- Erzeuger und Verbraucher müssen an dasselbe lokale Verteilnetz angeschlossen sein.
- Bei allen Beteiligten müssen intelligente Messsysteme (Smart Meter) installiert sein, die Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau erfassen.
- Zwischen den Teilnehmern sind entsprechende Vereinbarungen über die gemeinschaftliche Nutzung des Stroms erforderlich.
- Zusätzlich benötigen Verbraucher weiterhin einen klassischen Stromliefervertrag für Zeiten, in denen nicht genügend lokal erzeugter Strom zur Verfügung steht.
Warum Energy Sharing noch nicht flächendeckend verfügbar ist
Auch wenn der rechtliche Rahmen nun geschaffen wurde, wird die praktische Umsetzung zunächst Zeit benötigen. Derzeit stehen viele Projekte noch vor technischen und organisatorischen Herausforderungen:
- Die erforderlichen Smart Meter sind bislang nur bei einem Teil der Haushalte installiert.
- Für verschiedene Abrechnungs- und Umsetzungsfragen werden noch weitere Konkretisierungen benötigt.
- Die notwendigen IT-Prozesse für die viertelstündliche Datenverarbeitung und Abrechnung müssen bei vielen Marktteilnehmern erst aufgebaut werden.
- Wirtschaftliche Anreize, beispielsweise reduzierte Netzentgelte für lokal genutzten Strom, fehlen aktuell noch.
Ausblick
Mit dem heutigen Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung ist das Fundament für Energy Sharing gelegt. Bis das Modell für Verbraucherinnen und Verbraucher flächendeckend verfügbar sein wird, dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen.
Wer sich bereits heute für zukünftige Energy-Sharing-Angebote interessiert, kann sich unverbindlich vormerken lassen und wird über weitere Entwicklungen informiert.