Information zur Umsatzsteuerrückerstattung für Trinkwasserhausanschlüsse

Für Kunden der Stadtwerke Niesky GmbH und des Trinkwasserzweckverbandes "Neiße-Schöps", die ab August 2000 einen Trinkwasserhausanschluss bauen, reparieren oder verändern ließen, hat sich die Umsatzsteuerberechnung geändert.
Hintergrund ist die jetzt erklärte steuerrechtliche Anerkennung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes durch das Bundesministerium für Finanzen, wonach auf Trinkwasserhausanschlüsse nicht der volle Umsatzsteuersatz, sondern nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent anzuwenden ist. Es besteht dabei kein Rechtsanspruch auf rückwirkende Erstattung.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird jedoch eine freiwillige Erstattung der Steuerdifferenz gewährt.

Mit Vorlage eines vollständigen Antrages einschließlich beigefügter Rechnungskopie wird der Vorgang geprüft und der auszuzahlende Betrag ermittelt. Wichtig bei der Prüfung ist, dass der Antragsteller auch nachweisen kann, dass er berechtigt ist, diesen Betrag zu erhalten und dass der Betrag auch in der entsprechenden Höhe bezahlt wurde.

Die Anträge müssen beim zuständigen Versorger (SWN GmbH oder TWZV "Neiße-Schöps") eingereicht werden. Das Formular ist in den jeweiligen Geschäftsstellen erhältlich bzw. steht hier zum Download bereit.